Qualitätskriterien und Ausbildungsstandards

 Ausbildungsstandards und Qualitätskriterien für Yogatherapie Ausbildungen

 

Zielsetzung

Ziel ist die Integration der Yogatherapie als anerkannte Therapieform in das deutsche Gesundheitssystem. Dafür wird die Ausbildung in der Yogatherapie so gestaltet, dass sie für die Anerkennung als eigenes Berufsbild geeignet ist. Sowie die Qualitätssicherung der Ausbildung in der Yogatherapie für Yogalehrer/innen mit abgeschlossener Yogalehrerausbildung wird erstrebt. Es wird die therapeutische Anwendung der Techniken und Inhalte des Yoga vermittelt. Lehrinhalte sind auch die schulmedizinischen Grundlagen und die Grundlagen des Ayurveda, um ein umfassendes, ganzheitliches Verständnis von Krankheit und Gesundheit zu vermitteln. Indikationen, Grenzen und Kontraindikationen der Yogatherapie werden herausgearbeitet.

 

Voraussetzungen für die Ausbildung

Zugangsvoraussetzung ist eine abgeschlossene Ausbildung als Yogalehrer/in. Die Ausbildung sollte mindestens 500 Stunden aufweisen. Yogalehrer/innen mit mindestens 200 Stunden Ausbildung können unter der Voraussetzung teilnehmen, dass sie bis zur Abschlußprüfung die Yogalehrerausbildung bis auf 500 Stunden ergänzen. Teilnehmer mit medizinischer Ausbildung können das Teil „II. Spezielle Medizinische Fachgebiete – Fachwissen“ bei entsprechendem Kenntnis-Nachweis auslassen (insgesamt – 170 UE).

 

Voraussetzungen der Ausbildungsstätte

Es müssen mindestens 3 verschiedene qualifizierte Dozenten lehren, die ihre Qualifikation und praktische Erfahrung in ihrem Fachgebiet (Yoga, Ayurveda, Medizin) und in der Erwachsenenbildung nachweisen können, davon mindestens ein in Deutschland approbierter Arzt /Ärztin. Für die interne, medizinische Qualitätssicherung ist der Arzt / die Ärztin des Dozententeams zuständig. Die Ausbildung der Dozenten in der Yogatherapie muss die im folgenden beschriebenen Qualitätskriterien erfüllen. Die Überprüfung der Qualifikation zur Erwachsenenbildung erfolgt durch interne Qualitätssicherung der Ausbildungsstätte.

 

Ausbildungsdauer

Die Ausbildung beinhaltet mindestens 500 Kontaktstunden (entsprechend Unterrichtseinheiten von mindestens 45 Minuten), die über mindestens drei Jahre verteilt sind. Außerdem studienbegleitende Einheiten von mindestens 500 Stunden. Dazu gehören Unterrichtsvor- und -nachbereitung, Literaturstudium, Hausarbeiten, Ausarbeitung von Fallbeispielen, Prüfungsvorbereitungen und ggf. schriftliche Abschlussarbeit.

 

Abschlussprüfung

Die Abschlussprüfung erfolgt schriftlich und mündlich in der Ausbildungsstätte. Teil der Abschlussprüfung kann eine schriftliche Abschlussarbeit sein. Die Prüfungskriterien werden durch eine Prüfungsordnung festgelegt. Ablauf und Inhalt der Prüfung ist mit einem Protokoll zu dokumentieren. Die Prüfungsinhalte sollen einen repräsentativen Querschnitt des gelehrten Stoffes darstellen. Die Prüfung darf maximal dreimal wiederholt werden.

 

Inhalte der Ausbildung und Stundenverteilung