Deutsche Gesellschaft für Yogatherapie e.V. (DeGYT)

  Deutsche Gesellschaft für Yogatherapie e.V.

Die Deutsche Gesellschaft für Yogatherapie (kurz: DeGYT) ist ein vor dem Amtsgericht Ludwigsburg eingetragener Verein und vom Finanzamt als Interessengemeinschaft / Berufsverband anerkannt.

Erklärter Zweck des Vereins ist es, die ganzheitlichen Lehren und Praktiken des Yoga gezielt zum Erhalt von Gesundheit oder Heilen* von Krankheiten einzusetzen. Begleitend streben wir die Anerkennung der Yogatherapie als Behandlungsform im deutschen Gesundheitssystem an.

Unsere Ziele

Die DeGYT verbindet praktisches und fachliches Knowhow mit dem Ziel die Yogatherapie als eine anerkannte begleitende Behandlungsform bei definierten Krankheitsbildern im deutschen Gesundheitssystem zu etablieren.

Kein leichter Weg, aber wir wollen ihn gehen. Dazu sammeln wir in unseren Arbeitsgruppen „Ausbildung“ und „Forschung“ grundlegendes Material, dass sowohl Ausbildungswege als auch Inhalte an wissenschaftliche Standards misst, vergleicht und verfolgt.

Das gelingt uns nicht alleine und wir sehen uns nicht als Einzelkämpfer. Neben aktiven Mitgliedern strebt die DeGYT die Zusammenarbeit und Netzwerke mit anderen Verbänden und Vertretern verschiedener Heilberufe, Krankenkassen und therapeutisch arbeitenden Yogalehrenden an. Unsere Öffentlichkeitsarbeit wendet sich gezielt an mögliche Interessenten und Unterstützer.

Unsere Arbeit

Unsere Arbeit basiert auf der Zusammenarbeit von Mitgliedern, Vorstand und weiteren Vereinen und Organisationen, die mit ähnlichen Zielen wie die DeGYT tätig sind.

Die Priorität der Vereinsarbeit liegt derzeit im Erfassen, Vergleichen und Konsolidieren von Ausbildungsstandards und Möglichkeiten für Yogatherapeuten in Deutschland. Gleichzeitig sammeln und analysieren wir Forschungsergebnisse aus nationalen und  internationalen wissenschaftlichen Studien, um Einsatz und Wirkung von therapeutischem Yoga fundiert darzustellen und weiter zu verfolgen.

Das Vernetzen mit anderen Organisationen, Vereinen und Einzelpersonen ist ein wichtiges Unterfangen, um die Ziele der DeGYT zu verfolgen.Dabei legen wir Wert auf eine klare und eindeutige Darstellung unserer Arbeit in der Öffentlichkeit.

* Konkrete Angebote für heilendes Yoga darf nur von Yogalehrern angeboten werden,
die über eine Heilbefugnis verfügen.